Fragen & Antworten

  • In beiden Fällen benötigen Sie keinen Termin. Wir empfehlen Ihnen sich einen Termin an einem unserer Standorte zu buchen, wenn Sie unnötige Wartezeiten vermeiden möchten. Terminkunden werden von uns bevorzugt versorgt. 
  • Bei einer Verordnung für Kompressionsstrümpfe empfehlen wir Ihnen, zwischen dem Aufstehen und der Maßnahme nicht allzu viel Zeit verstreichen zu lassen. Die Beine schwellen im Tagesverlauf nämlich etwas an und die Passform ist nur dann optimal, wenn die Beine im abgeschwollenen Zustand vermessen werden. Bringen Sie auch etwas Zeit mit, um in Ruhe aus unserem Sortiment an attraktiven Farben und Qualitäten auszuwählen
  • Sofern nicht vom Arzt ein späterer Versorgungszeitraum angegeben wurde, müssen Versorgungen mit Heil- und Hilfsmitteln innerhalb von 28 Tagen erfolgen. Krankenkassen können ältere Rezepte ablehnen, zeigen sich aber in Ausnahmefällen kulant.
  • Auf einer Verordnung bzw. einem Rezept muss die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels mit entsprechender Diagnose Diagnose (vorliegende Erkrankung/en) eingetragen sein.
  • Grundsätzlich ist jeder volljährige Versicherte zuzahlungspflichtig. Die gesetzliche Zuzahlung entspricht 10 Prozent der Abrechnungssumme, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel.
  • Darüber hinaus kann es sein, dass ein Privatanteil fällig wird, wenn Sie sich für eines unserer Premiumprodukte entscheiden.
  • Eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht kann bei den Krankenkassen beantragt werden, wenn die Summe der geleisteten Zuzahlungen mehr als 2 Prozent des zu versteuernden Einkommens innerhalb eines Kalenderjahres beträgt.
  • Bei regelmäßigem Tragen und guter Pflege halten Kompressionsstrümpfe ca. 6 Monate, danach lässt der Druckverlauf nach und die therapeutische Wirkung ist nicht mehr ausreichend. Die Krankenkassen übernehmen in der Regel zwei Kompressions-Versorgungen pro Jahr, somit kann Ihr Arzt zwei Verordnungen pro Jahr ausstellen.
  • Bei der Erstversorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen oder Kompressionsstrumpfhosen kann der Arzt eine Wechselversorgung rezeptieren.
  • Medizinische Kompressionsstrümpfe belasten, wie übrigens alle anderen orthopädischen Hilfsmittel auch, das Heilmittelbudget Ihres Arztes nicht. Ihr Arzt hat Sie in diesem Fall sicherlich nicht wissentlich falsch informiert, sondern er wusste es einfach nicht. Das kommt sehr häufig vor und ist bei rund 130 Krankenkassen und den vielen medizinischen Fachbereichen, mit denen ein Haus-/Facharzt zu tun hat, mehr als verständlich.
  • Geben Sie ihm einfach unsere Nummer, wir beraten gerne.
  • Die richtige Pflege Ihres Kompressionsstrumpfes ist sehr wichtig für die Haltbarkeit und die Funktion. Kompressionsstrümpfe sollten täglich gewaschen werden, um Hautschuppen und Schweiß zu entfernen. Sie können die Strümpfe im Handwaschbecken reinigen, dürfen sie aber auch in der Waschmaschine waschen. Am besten schützen Sie das feine Gewebe in einem Waschbeutel. Die Waschtemperatur sollte nicht mehr als 30 Grad betragen. Feinwaschprogramme und Fein- oder Wollwaschmittel haben sich bewährt. Wir empfehlen spezielle Waschmittel, die den Strumpf schonend reinigen.
  • Bitte keinen Weichspüler verwenden und nicht in den Wäschetrockner geben.

Die Tragezeit der Einlagen ist, von den gesetzlichen Krankenkassen, im laufenden Kalenderjahr begrenzt:

  • bei Erstverordnung bis zu 2 Paar (für das 2. Paar ist eine Begründung erforderlich)
  • bei Folgeversorgungen bis zu 2 Paar pro Kalenderjahr (für das 2. Paar ist eine Begründung erforderlich)
  • Nein, Einlagen können auch von Ihrem Hausarzt verordnet werden.